Meine Nachbarschaft: Hohe Kanzel
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Vorlagen
Zeilsheim: Schäden am REWEParkplatz beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7497 entstanden aus Vorlage: OF 1291/6 vom 30.09.2025 Betreff: Zeilsheim: Schäden am REWE-Parkplatz beseitigen Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig seiner Verkehrssicherungspflicht in der Bechtenwaldstraße/Ecke Pfaffenwiese am REWE-Parkplatz in Zeilsheim nachzukommen und die bis zu mehrere Zentimeter tiefen Löcher, die durch demolierte oder nicht mehr vorhandene Platten entstanden sind, auszubessern. Dabei ist zu prüfen, ob an dieser Stelle eine durchgehende helle Asphaltdecke aufgebracht werden kann, um diesem Teil des Areals zwischen REWE-Markt und Stadthalle ein gepflegteres Erscheinungsbind zu verleihen. Begründung: Beim Ortstermin an der Stadthalle ist aufgefallen, dass durch fehlende oder gebrochene Gehwegplatten tiefe Löcher am Parkplatz entstanden sind, die eine erhebliche Unfallgefahr bedeuten (siehe Bildmaterial). Durch den Parkverkehr ist diese Fläche erheblichen Belastungen ausgesetzt. Teilweise wurden vor langer Zeit auch schon Stellen mit Asphalt repariert. Eine durchgehende, möglichst helle Asphaltdecke würde dem Platz ein gepflegteres Aussehen verleihen. (c) Klaus Moos Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Schüler nicht an den Haltestellen stehen lassen: Mehr Kapazität durch Verstärkerfahrten von Zeilsheim nach Höchst!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7504 entstanden aus Vorlage: OF 1301/6 vom 01.10.2025 Betreff: Schüler nicht an den Haltestellen stehen lassen: Mehr Kapazität durch Verstärkerfahrten von Zeilsheim nach Höchst! 1. Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit traffiQ und den Verkehrsunternehmen ab sofort an Schultagen im Zeitfenster von 06:45 Uhr bis 08:15 Uhr folgende zusätzliche Kapazitäten im Busverkehr von Zeilsheim nach Höchst bereitzustellen: a) Einsatz mindestens eines Verstärkerbusses (E-Wagen); b) Prüfung, auf welchen Umläufen kurzfristig Gelenkbusse statt Solobussen disponiert werden können. 2. Der Magistrat wird gebeten, eine einwöchigen Fahrgastzählung in der morgendlichen Spitze durchzuführen und auszuwerten. Auf Basis dieser Zahlen sollte dann eine dauerhafte Anpassung des Angebots und der Fahrzeuggröße erfolgen. 3. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit eine direkte, schulzeitbezogene Verstärkerfahrt ab Zeilsheim direkt zu den Schulstandorten im Frankfurter Westen in Form eines "Schulbusses" eingerichtet werden kann. Begründung: In der morgendlichen Spitze kommt es in Zeilsheim wiederholt zu Überfüllungen und Nicht-Mitnahmen vor allem ab den Haltestellen "Lenzenbergstraße" und "Rabenkopfweg". Das führt zu verspäteten Unterrichtsankünften und damit Stundenausfall für die Schüler mit der Konsequenz, dass Eltern ihre Kinder mit dem Kfz zur Schule bringen müssen. Eine kurzfristige Verstärkung durch Zusatzbusse, größere Fahrzeuge und engere Abstände ist in Frankfurt bewährt und sollte auch auf der Strecke Zeilsheim-Höchst mit überschaubarem Aufwand möglich sein. Eine gezielte Zählwoche liefert die Datengrundlage, um das Angebot passgenau zu justieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Zeilsheim: Neuerschließung eines Fahrradweges ausgehend von Hohe Kanzel über das Feld zum Parkplatz der Ballsporthalle auf der Silostraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7503 entstanden aus Vorlage: OF 1300/6 vom 04.10.2025 Betreff: Zeilsheim: Neuerschließung eines Fahrradweges ausgehend von Hohe Kanzel über das Feld zum Parkplatz der Ballsporthalle auf der Silostraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein sicherer Fahrradweg an dem bereits vorhandenen Weg (ab Hohe Kanzel) angeschlossen und dieser über das Feld bis zum Parkplatz der Ballsporthalle in der Silostraße erweitert werden kann. Begründung: Um die schwierige und gefährliche Verkehrs- und Bausituation auf der Pfaffenwiese für alle Rad- und AutofahrerInnen zu entlasten, ist es sinnvoll, einen neuen Radweg nach Höchst zu erschließen. Da ab der Straße Hohe Kanzel bereits Wege existieren, die bis auf das Zeilsheimer Feld führen, bietet es sich an, von dort aus einen neuen Radweg bis zum Parkplatz der Ballsporthalle zu bauen. Das wäre endlich ein sicherer und naturnaher Radweg, der direkt zum Silobad und weiter gehend nach Höchst führen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Zeilsheim: Grüne Zimmer übergangsweise auf den Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7099 entstanden aus Vorlage: OF 1250/6 vom 08.06.2025 Betreff: Zeilsheim: Grüne Zimmer übergangsweise auf den Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, bis zur Realisierung einer klimaangepassten Neugestaltung der Flächen zwischen der SAALBAU Stadthalle Zeilsheim und der Pfaffenwiese (Vorplatz der Stadthalle) zeitnah ein bis zwei mobile Grüne Zimmer aufzustellen, die das Klima des Platzes verbessern. Die mobilen Grünen Zimmer werden jeweils im Herbst abgeholt und eingelagert und im kommenden Frühjahr wieder aufgestellt. Begründung: Ein Planungstreffen mit Ämtern und dem Ortsbeirat wird voraussichtlich frühestens im Juli stattfinden. Um für diesen Sommer das Platzklima zu verbessern, bieten sich mobile Grüne Zimmer an, wie sie z. B. in der Therese-Herger-Anlage vor Kurzem aufgestellt wurden. Mit einer solchen Zwischenlösung können wertvolle Erfahrungen für die spätere Platzgestaltung gesammelt werden. Der gesamte Raum zwischen Pfaffenwiese und Hahnbergweg erfüllt die Funktion eines Ortskerns im Stadtteil Zeilsheim. An dieser Stelle konzentrieren sich Nutzungen wie Einzelhandel, ein Marktstand, Gastronomie, Wohnen, Dienstleistungen, Büros, eine Kita und eben die Stadthalle mit ihrem vielseitigen sportlichen und kulturellen Angebot und regen Vereinsleben. Die Fläche liegt zwischen den Bushaltestellen "Stadthalle Zeilsheim" bzw. "Pfaffenwiese/Kolberger Weg" und dem Wohngebiet um die Bechtenwaldstraße, wird also in hohem Maße von Bürger*innen auf dem Weg zu bzw. von den Haltestellen gequert. Auch der jährliche Weihnachtsmarkt im Stadtteil findet an dieser Stelle statt. Damit sind bereits wichtige Voraussetzungen für die Entstehung eines lebendigen Stadtteilkerns vorhanden, die durch gezielte bauliche und gestalterische Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität gestärkt werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bauliche Maßnahmen gegen das Parken von Fahrzeugen im absoluten Halteverbot auf dem Gehweg gegenüber dem REWEMarkt in Zeilsheim, Bechtenwaldstraße 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6498 entstanden aus Vorlage: OF 1147/6 vom 23.01.2025 Betreff: Bauliche Maßnahmen gegen das Parken von Fahrzeugen im absoluten Halteverbot auf dem Gehweg gegenüber dem REWE-Markt in Zeilsheim, Bechtenwaldstraße 5 Der Magistrat wird gebeten, das illegale Parken auf dem Gehweg gegenüber des REWE-Markts bis zur Stadthalle Zeilsheim durch geeignete bauliche Maßnahmen zu unterbinden und so Gefahrensituationen für Kinder und andere Nutzer des Gehweges zu verringern. Begründung: Auf Höhe der Bechtenwaldstraße (REWE-Markt) in Frankfurt-Zeilsheim kommt es regelmäßig zu Gefährdungssituationen, insbesondere zur Gefährdung von Kindern. Obwohl an dieser Stelle absolutes Halteverbot gilt, werden zahlreiche Fahrzeuge auf dem Gehweg geparkt und versperren diesen. Die Passanten sind dann gezwungen, auf der Straße zu laufen oder auf die andere Seite zu wechseln. Jedoch ist an dieser Stelle der Gehweg nicht durchgängig und kreuzt die Einfahrt zum REWE-Parkplatz. So kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Fußweg, u. a. für Kinder auf dem Weg zur Zeilsheimer Stadthalle, in der das Gros sportlicher Freizeitangebote stattfindet, aber auch zum Kinderzentrum Kegelbahn und in die Kita St. Stephan. Darüber hinaus kommt es durch die Falschparker auch regelmäßig zu Komplikationen bei der Warenanlieferung für den Markt. Die Überwachung durch den Außendienst des Ordnungsamtes reicht offensichtlich nicht aus, um bei den Verkehrsteilnehmenden eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Aus diesem Grund kann nur durch eine bauliche Maßnahme sichergestellt werden, dass der Gehweg für Fußgänger:innen dauerhaft frei bleibt und niemand zu Schaden kommt. Als bauliche Maßnahme kommt ein einfaches Geländer, wie es im Frankenthaler Weg (gegenüber der Käthe-Kollwitz-Schule) angebracht wurde, in Betracht (siehe Bild 3). Quelle: eigene Bilder Bild 1: Blick REWE-Gehweg Richtung Stadthalle Bild 2: Blick REWE-Gehweg Richtung Pfaffenwiese Bild 3: gelungene Maßnahme an der Käthe-Kollwitz-Schule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1188 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zeilsheim: Aufwertung des Bolzplatzes an der Bechtenwaldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5976 entstanden aus Vorlage: OF 1091/6 vom 15.09.2024 Betreff: Zeilsheim: Aufwertung des Bolzplatzes an der Bechtenwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bolzplatz an der Bechtenwaldstraße (westlich der Rombergstraße 17) durch eine Einebnung und Neueinsaat der Rasenfläche aufzuwerten und das fehlende Fußballtor zu ersetzen. Begründung: Rund um den sogenannten Bechtenwaldpark befindet sich eine verdichtete Siedlungsbebauung (Rombergstraße, Lenzenbergstraße, Bechtenwaldstraße) mit einem hohen Anteil an Jugendlichen. Eine Aufwertung des Bolzplatzes dürfte zu einer höheren Frequentierung und damit zu einer zusätzlichen Belebung des sogenannten Bechtenwaldparks beitragen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 135 Aktenzeichen: 67-0
Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77a
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5977 entstanden aus Vorlage: OF 1092/6 vom 15.09.2024 Betreff: Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77a Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Rombergstraße 77a Kontakt aufzunehmen, um auf eine sinnvolle und den Bedürfnissen im Quartier angemessene Nutzung hinzuarbeiten. Insbesondere wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, das Grundstück zu erwerben. Begründung: Die Liegenschaft steht seit Jahren leer und befindet sich in einem trostlosen und verwahrlosten Zustand (siehe Bild). Das Grundstück liegt inmitten der verdichteten Wohnbebauung der Siedlung Taunusblick und wäre grundsätzlich nutzbar zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur der Siedlung - etwa als (Teil-)Standort eines projektierten Kinder- und Familienzentrums. (Privataufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 216 Aktenzeichen: 23-2
Grünphase der Fußgängerampel Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4764 entstanden aus Vorlage: OF 874/6 vom 08.11.2023 Betreff: Grünphase der Fußgängerampel Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel Nr. 21/21a (Pfaffenwiese/Einmündung der Lenzenbergstraße) so zu verlängern, dass auch weniger mobile Menschen und Kinder genügend Zeit zum gefahrlosen Überqueren der Pfaffenwiese bekommen. Begründung: Der durch eine Ampel gesicherte Fußgängerüberweg über die Pfaffenwiese ist Teil des Zeilsheimer Schulwegeplans. Die Grünphase zur Querung der Pfaffenwiese beträgt momentan circa drei Sekunden. Das bedeutet, dass der Fußgänger bereits wieder Rot sieht, wenn er nur die Mitte der circa acht Meter breiten Fahrbahn erreicht hat. Diese Tatsache führt bei den Passanten zu einem Gefühl der Unsicherheit, manche kehren um, besonders Ältere geraten in Panik, Jüngere sind verunsichert. Eine Ausweitung der Grünphase sollte diesen Mangel beseitigen helfen, ohne den Verkehrsfluss auf der Pfaffenwiese oder im Kreuzungsbereich Annabergstraße/Lenzenbergstraße wesentlich zu beeinflussen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 545 Aktenzeichen: 32-1
Zeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4179 entstanden aus Vorlage: OF 807/6 vom 17.06.2023 Betreff: Zeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese ist eine stark befahrene Durchgangsstraße. Als Landesstraße gilt an ihr grundsätzlich Tempo 50. Eine sichere Querung ist nur an wenigen Stellen möglich, im Bereich des Zentrums beispielsweise an der Ampel auf Höhe der Bechtenwaldstraße und dem Zebrastreifen auf Höhe des Pflugspfads. Auf dem vergleichsweise langen und nicht überall gut einsehbaren circa 300 Meter langem Stück dazwischen ist keine Querungsmöglichkeit vorgesehen. Da sich auf dem Streckenabschnitt u. a. auf beiden Straßenseiten jeweils zwei Bushaltestellen, Gewerbe- bzw. Handelsbetriebe und Gastronomie befinden, besteht nicht nur aus den Reihen der Anwohner der Wunsch, hier einen Zebrastreifen einzurichten. Besonders Senioren und Kinder möchten zur Querung eine Hilfe nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Pfaffenwiese zwischen den Hausnummern 20 bis 40 zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2019 Aktenzeichen: 66-0
Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1
Zeilsheim: Bürgersteig Lenzenbergstraße/Bechtenwaldstraße absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2167 entstanden aus Vorlage: OF 467/6 vom 28.04.2022 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig Lenzenbergstraße/Bechtenwaldstraße absichern Die Fahrbahn wurde im Kreuzungsbereich Lenzenbergstraße/Bechtenwaldstraße mit Sperrstreifen und Pollern verkleinert, was Falschparken verhindert. Die aus Süden kommenden Fahrzeuge fahren nun weit über die Mitte der Fahrbahn hinaus, sodass der entgegenkommende Verkehr warten müsste. Häufig wird aber der sich auf Fahrbahnniveau befindliche Gehweg auf viele Meter zum Passieren benutzt, was mit einer Gefährdung von zu Fuß Gehenden verbunden ist und eine weitere Absenkung des Bürgersteigs begünstigt. Anwohner berichten von gefährlichen Situationen nicht nur im Kreuzungsbereich, sondern auch weiter in der Lenzenbergstraße. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Gehweges zu verhindern. Da der Bürgersteig offensichtlich zu schmal ist, um ihn abzupollern, scheinen Frankfurter Hüte ein geeignetes Mittel zu sein. Begründung: Nachdem Maßnahmen gegen das Zuparken des Kreuzungsbereichs umgesetzt wurden, müssen nun geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um gefährliche Situationen für zu Fuß Gehende auf dem Gehweg zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2100 Aktenzeichen: 32 1
Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1814 entstanden aus Vorlage: OF 410/6 vom 19.02.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement In Zeiten von Wasserknappheit und längeren Hitzeperioden ist ein nachhaltiges Regenwassermanagement im Frankfurter Westen dringend notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um Verdunstungsbecken für Regenwasser anlegen zu lassen. Folgende Standorte werden vorgeschlagen, da sie sich in Siedlungsnähe befinden und nicht unmittelbar an ein Gewässer angrenzen: - Emil-Siering-Park; - Grünanlage Otto-Ernst-Weg; - Rudolf-Schäfer-Anlage; - Grünanlage Luthmerstraße; - Grünanlage Marderweg; - Grünanlage Deidesheimer Straße; - Grünanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim; - Grünanlage Bechtenwaldstraße. Begründung: Durch Verdunstungsbecken für Regenwasser wird Wasser im natürlichen Kreislauf belassen, der Boden wird mit Wasser versorgt, es entsteht eine kühlende Wirkung durch die Verdunstungskälte, die Luftfeuchtigkeit wird erhöht, Staub wird gebunden, es kommt zu einer Grundwasserneubildung, innerstädtische Feuchtbiotope werden geschaffen, es entstehen finanzielle Vorteile durch die Entlastung des Kanals und der Kläranlage, die Hochwasserabflussmengen und Hochwasserschäden werden verringert, erforderliche Schutzbauten vor Hochwasser sind weniger notwendig, natürliche und gleichmäßigere Pegelstände der Bäche im Frankfurter Westen könnten gewährleistet werden und eine Vermeidung der Nutzung von Trinkwasser für die Bewässerungen von Parks und Bäumen würde die Trinkwasserversorgungsthematik entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1528 Aktenzeichen: 67 0
Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.01.2022, OA 123 entstanden aus Vorlage: OF 306/6 vom 05.12.2021 Betreff: Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten Vorgang: OM 4799/19 OBR 6; OM 30/21 OBR 6; ST 1440/21; ST 1441/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Auskunft über die Grillplätze zu geben, die in den letzten 20 Jahren im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden, und die Gründe, die jeweils zu einer Schließung geführt haben; 2. darzulegen, warum das zuständige Dezernat auf entsprechende Anfrage des Ortsbeirates 6 angegeben hat, dass es ein nächtliches Grillverbot nie gegeben habe, obwohl diese Aussage falsch ist und das Dezernat dies auch wissen müsste; 3. sofort wieder ein nächtliches Grillverbot einzuführen; 4. ein Konzept zu entwickeln, von dem unter anderem zu erwarten ist, dass a) von Grillplätzen künftig geringere Gefahren für die Umwelt ausgehen; b) bessere hygienische Verhältnisse erreicht werden (U nterbinden der Verkotung der Umgebung von Grillplätzen und des Herumliegens rohen Fleisches) und c) von Nutzerinnen und Nutzern weniger Störungen für Mitnutzerinnen bzw. Mitnutzer und die Nachbarschaft ausgehen. Begründung: Zu Ziffer 1.: Grillplätze sind ein wichtiges Freizeitangebot für die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt. Sie geben den Menschen sehr niederschwellig die Möglichkeit des Austausches und bieten Raum für Treffen mit der Familie, Freunden und Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen. In den letzten Jahren sind viele Grillplätze geschlossen worden, weil es zu Konflikten mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, zu teilweise tätlichen Auseinandersetzungen unter den Nutzerinnen und Nutzern der Grillplätze, zu einer extrem starken Vermüllung und Verkotung und zu Beeinträchtigungen der Belange des Flur- und Naturschutzes (insbesondere Brandgefahr) gekommen ist. In der Folge sind in den letzten Jahren Grillplätze in einer nicht mehr genau zu beziffernden Zahl geschlossen worden, sodass zuletzt lediglich die Grillplätze am Lohrberg, in Schwanheim und in Heddernheim übrig geblieben sind, wobei der Grillplatz in Heddernheim auch im letzen Jahr geschlossen wurde. Die Stadt Frankfurt hat in den letzten Monaten zwar fünf neue Grillplätze ausgewiesen. Ob aber davon eine Entlastung der etablierten Grillplätze ausgeht und damit künftig die beschriebenen Konflikte und Schwierigkeiten ausbleiben, muss angesichts des Umstandes, dass es nach wie vor kein Nutzungskonzept gibt, bezweifelt werden. Für eine Beurteilung der mit der Nutzung von Grillplätzen einhergehenden Belastungen ist es daher sinnvoll, sich eine Übersicht über die in der Vergangenheit geschlossenen Grillplätze zu verschaffen. Diese Informationen sind erforderlich, um überprüfen zu können, ob für die noch betriebenen und neu eingerichteten Grillplätze nicht mit den gleichen Störungen zu rechnen ist bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche Störungen zu vermeiden. Zu Ziffer 2.: Der Ortsbeirat 6 hat sich mit der Anregung vom 04.05.2021, OM 30, insbesondere mit der Frage an den Magistrat gewandt, "warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden [sei], obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist". Hierauf hat der Magistrat mit der Stellungnahme ST 1441 wie folgt Stellung genommen: "Bislang sind auf allen städtischen Grillplätzen keine konkreten Nutzungszeiten vorgegeben. Daher kann nicht von einer Aufhebung des Nutzungsverbotes des Grillplatzes nach 22:00 Uhr gesprochen werden." Diese Aussage ist falsch. In den vergangenen Jahren wurde auf der Homepage der Stadt Frankfurt auf das nächtliche Nutzungsverbot in Bezug auf Grillplätze hingewiesen. Dieser Hinweis fehlt inzwischen. Ferner befand sich noch im Frühjahr 2021 ein entsprechendes Hinweisschild neben dem Grillplatz in Schwanheim (siehe das beigefügte Foto aus dem Frühjahr 2021). Der Ortsbeirat 6 hatte darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mannheim (VGH Mannheim, Urteil vom 11.04.1994, Aktenzeichen: 1 S 1081/93) die Anwohner bei nächtlichen Ruhestörungen nicht nachweisen müssen, dass die von einem Grillplatz ausgehenden Immissionen die Grenzwerte der TA Lärm überschreiten, wenn die Stadt nicht sicherstellt, dass der Betrieb eines Grillplatzes nach der von der Stadt festgelegten Uhrzeit eingestellt wird. Nach Eingang dieses Hinweises hat der Magistrat die Hinweisschilder und den Hinweis auf der Homepage der Stadt entfernt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich der mit dem Ausspruch eines Nutzungsverbotes verfolgte Zweck nicht dadurch erreichen lässt, dass das Verbot nicht durchgesetzt und wegen mangelnder Durchsetzung aufgehoben wird. Stattdessen werden die Anwohnerinnen und Anwohner vor dem von einem Grillplatz ausgehenden nächtlichen Lärm noch schutzloser gestellt. Das Aufheben des nächtlichen Grillverbotes ist eine nicht am Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner von Grillplätzen orientierte Politik. Das Verleugnen der Aufhebung eines solchen Verbotes untergräbt die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns und ist nicht hinnehmbar. Zu dieser Frage besteht dringender Aufklärungsbedarf. Zu Ziffer 3.: Die Begründung zu Ziffer 3. ergibt sich aus dem Oben genannten. Die Anordnung eines nächtlichen Grillverbotes ist erforderlich, um das rechtliche Instrumentarium zu haben, Anwohnerinnen und Anwohner vor nächtlichen Ruhestörungen zu schützen. Zu bedenken ist dabei, dass die neu eingerichteten Grillplätze sich sehr nahe an der bestehenden Wohnbebauung befinden, sodass nächtliche Ruhestörungen zu erwarten sind, siehe hierzu die beigefügten Kartenübersichten. Zu Ziffer 4.: Es ist nicht ausreichend, neue Grillplätze zu schaffen. Vielmehr müssen für die Nutzung der Grillplätze Konzepte erarbeitet werden, die die von Grillplätzen ausgehenden Gefahren und Beeinträchtigungen auf ein mögliches Minimum reduzieren, sonst ist absehbar, dass sich die Entwicklung der Vergangenheit wiederholt und die neu eingerichteten Grillplätze wieder geschlossen werden müssen, so wie in der Vergangenheit. Probleme lassen sich nicht lösen, indem Untätigkeit perpetuiert wird. In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1440, geht der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirates 6 ein, für die Zurverfügungstellung der Grillplätze das sogenannte "Kelsterbacher Modell" anzuwenden. Das "Kelsterbacher Modell" bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Nutzerinnen und Nutzer die Nutzung eines Grillplatzes zuvor bei der Gemeinde beantragen müssen. Die Einhaltung dieser Regelung wird vor Ort von einem Parkwächter überwacht. Das zuständige Dezernat hält dieses Modell nicht auf Frankfurt übertragbar. Hierzu wird ausgeführt, dass das Angebot in Kelsterbach stark limitiert sei und daher schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße sowie zudem hierfür ein Parkwächter erforderlich sei. Hierzu ist anzumerken, dass auch die Frankfurter Grillplätze sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sodass auch für die Frankfurter Grillplätze ein System einzuführen ist, das eine Überfrequentierung der Grillplätze verhindert. Insofern besteht zu der Situation in Kelsterbach bezüglich bestehender Kapazitätsengpässe kein Unterschied. Auch und gerade nach der Eröffnung neuer Grillplätze ist durch eine Limitierung des Zugangs durch ein Reservierungssystem sicherzustellen, dass die Grillplätze gleichmäßig ausgelastet werden. Angesichts der extremen Überbeanspruchung bestimmter Grillplätze (Schwanheim und Lohrberg) ist nicht zu erwarten, dass durch die Einrichtung neuer Grillplätze jegliches Regelungsbedürfnis entfällt. Das gilt vor allem, wenn in Betracht gezogen wird, dass sich ein Teil der neu eingerichteten Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung befinden. Auch muss die Einführung von Parkwächtern in Erwägung gezogen werden. Grillplätze sind ein wichtiges soziales Angebot, das sich die Stadt auch etwas (nicht viel im Vergleich zu Kulturangeboten, die sich typischerweise an Besserverdienende richten) kosten lassen muss. Jedenfalls kann das zuständige Dezernat die Entwicklung eines Konzeptes nicht einer Ideensammlung anlässlich eines Ortstermins überlassen, wie er es in seiner Stellungnahme ST 1440 nahelegt. Bei der Entwicklung des Konzeptes ist das Ordnungsamt miteinzubeziehen, weil immer auch die Durchsetzbarkeit der Konzeption geprüft werden muss. Bilddokumentation: Aufnahme stammt aus dem Frühjahr 2021 Standorte der neuen Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung: Grillplatz Cäcilia-Lauth-Spielplatz (Stadtvermessungsamt Frankfurt vom 05.12.2021, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Grillplatz Lenzenbergstraße (Stadtvermessungsamt Frankfurt, vom 05.12.2021, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4799 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 227 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 476 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 242 Antrag vom 03.05.2025, OF 1216/6 Anregung vom 20.05.2025, OA 559 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 123 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1265, 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 10.02.2022 Aktenzeichen: 67-0
Zeilsheim: Städtische Pflege der Parkanlage (Hesselbergweg/Lenzenbergstraße)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 663 entstanden aus Vorlage: OF 158/6 vom 17.08.2021 Betreff: Zeilsheim: Städtische Pflege der Parkanlage (Hesselbergweg/Lenzenbergstraße) Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die oben genannte Parkanlage wieder regelmäßig gepflegt wird. Begründung: In der oben genannten Parkanlage wurden seit Monaten die entsprechenden Bäume nicht zurückgeschnitten, sodass diese die angelegten Weganlagen versperren. Des Weiteren sind die Weg- und Rasenkanten durch Gras- und Unkrautbewuchs zugewachsen, was gerade im Hinblick auf ältere Menschen ein hohes Sicherheitsrisiko (Stolpergefahr) darstellt. Zusätzlich sind laut Aussagen der Anwohnerschaft in dem Bewuchs an einigen Stellen Dornen vorhanden, die dazu führen, dass des Öfteren Reifen von Rollatoren und Rollstühlen älterer Menschen beschädigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2079 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Ortstermin Pferdskopfweg, um Parksituation zu klären
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 138 entstanden aus Vorlage: OF 38/6 vom 14.05.2021 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin Pferdskopfweg, um Parksituation zu klären Im Pferdskopfweg zwischen Adolf-Reichwein-Schule und Rombergstraße wird regelwidrig seit vielen Jahren auf den Gehwegen geparkt. In der letzten Zeit wurde dieses Verhalten jedoch häufiger mit Strafzetteln geahndet. Eine Legalisierung der aktuellen Situation durch Beschilderung scheint aufgrund der mangelnden Breite der Gehwege nicht möglich. Durch beidseitiges Parken auf der Fahrbahn würde die Fahrbahn verrengt. Um Rechtssicherheit zu erreichen, baten Anwohnerinnen und Anwohner, um eine Lösung durch Beschilderung und/oder Markierungen u. Ä. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin im Pferdskopfsweg in Zeilsheim anzusetzen, um mit den Ämtern sowie Anwohnerinnen und Anwohnern eine Lösung für die Parksituation zu finden. Begründung: Da zu ergreifende Maßnahmen Einschnitte in die bisherige Nutzung des Straßenraums nach sich ziehen, sollten vorher möglichst viele unterschiedliche Meinungen eingeholt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1566 Antrag vom 10.10.2021, OF 209/6 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 886 Aktenzeichen: 66 3
Zeilsheim: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße umrüsten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5255 entstanden aus Vorlage: OF 1133/6 vom 02.10.2019 Betreff: Zeilsheim: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße umrüsten Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße befindliche Ampelanlage so umzurüst en, dass diese im Nachtbetrieb nicht abgeschaltet wird, sondern generell Rot zeigt und nur beim Überfahren von Kontaktschleifen auf Grün umschaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese insbesondere nachts mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sogenannten Blitzanhängers hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Ampelanlage sollte zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 162 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Pförtnerampel in der Pfaffenwiese soll Raser bremsen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1005/6 Betreff: Zeilsheim: Pförtnerampel in der Pfaffenwiese soll Raser bremsen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Annabergstraße/ Lenzenbergstraße befindliche Ampelanlage so umgerüstet werden kann, dass diese im Nachtbetrieb für den Verkehr generell "Rot" zeigt und nur für sich nähernde Kraftfahrzeuge mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit auf "Grün" schaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese besonders in den Nachstunden mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sog. "Blitzanhängers" hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Lichtzeichenanlage zu einer "Pförtnerampel" mit entsprechenden Sensoren und die Verwendung einer intelligenten Schaltung sollten zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1246 2019 Die Vorlage OF 1005/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssicherheit im Straßenverlauf Lenzenbergstraße/Rombergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3787 entstanden aus Vorlage: OF 811/6 vom 08.10.2018 Betreff: Verkehrssicherheit im Straßenverlauf Lenzenbergstraße/Rombergstraße Der Magistrat wird gebeten, als Maßnahme gegen Falschparker in den Kurven der Lenzenbergstraße bzw. der Rombergstraße Bügel oder Poller aufzustellen, um zu verhindern, dass die Sicht weiter durch illegal parkende Fahrzeuge verkehrsgefährdend eingeschränkt wird. Begründung: Auf den Bürgersteigen in den Kurven der Lenzenbergstraße und der Rombergstraße werden Fahrzeuge entgegen der Straßenverkehrsordnung so abgestellt, dass die Sicht in der Kurve extrem eingeschränkt ist. Mitgliedern des Ortsbeirates wurden gefährliche Situationen geschildert, die daraus entstanden. An der Ecke zur Rombergstraße entsteht besondere Gefahr durch die Sichtbehinderung auf die Verlängerung eines Fußgängerweges. Teilweise wird außerdem der Gehweg in der Kurve so zugeparkt, dass mit Kinderwagen kaum ein Vorbeikommen möglich ist. Da die Städtische Verkehrspolizei bekanntermaßen personell nicht in der Lage ist, solche Stellen dauerhaft zu kontrollieren, und gleichzeitig durch eine kleine bauliche Maßnahme, das Setzen einiger Bügel oder Poller, das Problem mit sehr wenig Aufwand zu beseitigen sein sollte, erscheint dies als schnellste und beste Lösung. Anbei Fotos, die die Problematik verdeutlichen: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 158
Zeilsheim: Fußgängerwege vor den Schulen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2353 entstanden aus Vorlage: OF 492/6 vom 22.10.2017 Betreff: Zeilsheim: Fußgängerwege vor den Schulen Der Magistrat wird gebeten, vor den Schuleingängen der Adolf-Reichwein-Schule (in der Lenzenbergstraße) und der Käthe-Kollwitz-Schule (im Frankenthaler Weg) den Fußgängerweg großflächig mit Absperrgittern zu versehen, die das Auffahren von Pkws auf den Fußgängerweg direkt vor dem Schuleingang verhindern und somit die Kinder schützen. Begründung: Die Probleme mit den "Elterntaxis" nehmen mittlerweile Ausmaße an, denen nicht mehr durch freundliche Bitten und Ansprachen abgeholfen werden kann. Täglich überfahren Pkws die Fußgängerwege an den Schuleingängen, um dort zu halten oder anderen Verkehrsteilnehmern auszuweichen. Dabei wird keine Rücksicht auf die Schüler genommen. Dies kann leider nur noch durch bauliche Maßnahmen unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 250 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Sanierung der Pfaffenwiese mit Umbau der Radwege
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 446/6 Betreff: Zeilsheim: Sanierung der Pfaffenwiese mit Umbau der Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Pfaffenwiese zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg zu sanieren. (Ausgenommen davon die Kreuzung Lenzenbergstraße/Annabergstraße, die 2015 erneuert wurde) Entsprechende Planungen und finanzielle Mittel sollten in den kommenden Haushalt eingestellt werden, damit die Sanierung entsprechend der Ressourcen bis 2019 erfolgen kann. Bei dieser Sanierung sollen folgende Besonderheiten berücksichtigt werden: - Abbau der hochgesetzten Radwege. - Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn. - Umbau der Bushaltestellen zu barrierefreie Bushaltestellen. Begründung: Nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (§3, Absatz 2, Satz 7) hat der Ortsbeirat das Vorschlagsrecht bei der Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen, sowie von Straßenoberflächen. Die Straße Pfaffenwiese ist zuletzt durch den Austausch von Versorgungsleitungen zwischen der Jahrhunderthalle und Kellerskopfweg in einen Asphaltflickenteppich verwandelt worden. Die Radwege (ohne Benutzungspflicht) sind durch die Wurzelaufbrüche der Kastanien kaum noch gefährdungsfrei nutzbar. Diese Radwege zurückzubauen und die freigewonnene Fläche zur Hälfte der Fahrbahn und zur anderen Hälfte dem Grünstreifen/den Kastanien zu Gute kommen lassen, ist eine denkbare Lösung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 446/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 446/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Umbau der Haltestellen „Lenzenbergstraße“ zurückstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 447/6 Betreff: Zeilsheim: Umbau der Haltestellen "Lenzenbergstraße" zurückstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den für 2018 geplanten Umbau der Bushaltestellen Lenzenbergstraße zurückzustellen, bis die Straße "Pfaffenwiese" saniert wurde und der Radweg umgebaut wurde. (vgl. OF 446/6 / 17) Begründung: Die Planungen für die beiden Bushaltestellen Lenzenbergstraße in der Pfaffenwiese sehen vor, dass vor und hinter der Haltestellen der Radverkehr auf die Straße umgeleitet wird. Die langfristigen Planungen sehen allerdings vor, den gesamten Radverkehr auf die Pfaffenwiese zu verlegen. Dazu müssten aber bei der nächsten Sanierung der Straße der Radweg zurückgebaut werden. Die Haltestellen jetzt umzubauen, würden die Planungen für den Rückbau behindern bzw. unmöglich machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 447/6 wird so lange zurückgestellt, bis der Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg stattgefunden hat (vgl. OF 446/6, TOP 24.). Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 447/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1743 entstanden aus Vorlage: OF 422/6 vom 29.05.2017 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern Vorgang: OM 2221/13 OBR 6; ST 1459/13; ST 426/14 Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand zur Vorlage OM 2221 mitzuteilen und die notwendige Verbreiterung des Weges ohne weitere Verzögerung vorzunehmen. Begründung: Die genaue Örtlichkeit befindet sich in der Lenzenbergstraße zwischen Bechtenwaldstraße und Hohe Kanzel in Fahrtrichtung Adolf-Reichwein-Schule. Es handelt sich um den rechten Bürgersteig. Bereits vor mehr als acht Jahren hat der Regionalrat Zeilsheim auf Initiative der Anwohner gemeinsam mit der Nassauischen Heimstätte (NH) und dem Straßenverkehrsamt bei einer Ortsbegehung die Verbreiterung des Bürgersteigs zulasten der Grünfläche im Grundbesitz der NH vorgeschlagen. Die NH zeigte sich damals - und ist es sicherlich auch heute noch - damit einverstanden. In Abwägung der Prioritäten zwischen Rettungszufahrt zur Schule, Quartierbusverkehr, Parkplatz- und Gehwegsituation wurde damals der Kompromiss geschlossen, zunächst das halbseitige Parken zu erlauben und danach den Bürgersteig zu verbreitern. Auf die Ausführung des zweiten Schritts wartet der Ortsbeirat jedoch noch immer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2221 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1459 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 426 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1813 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Radwegmarkierung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1241 entstanden aus Vorlage: OF 305/6 vom 29.01.2017 Betreff: Zeilsheim: Radwegmarkierung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, die Markierung des Radweges in der Pfaffenwiese - aus Richtung Jahrhunderthalle kommend und in Richtung Ortsmitte führend - an der Kreuzung mit der Lenzenbergstraße zu verbessern, um zu verhindern, da ss Fahrradnutzer auf den Bürgersteig im Bereich der Liegenschaft Pfaffenwiese 103 fahren. Begründung: Aktuell endet der markierte Radweg vor der Lichtsignalanlage in Höhe des Gemeindezentrums und beginnt nach dem Drogeriemarkt und der Bäckerei mit dem abgesetzten Radweg erneut. Das Zwischenstück im Bereich der Pfaffenwiese 103 ist nicht extra markiert. Die Markierung bei der Fußgängerampel an der Einmündung mit der Lenzenbergstraße suggeriert jedoch dem Radfahrenden, dass sein Radweg auf dem Bürgersteig fortgeführt wird. Dies führt oft zu Problemen, wenn Fahrradfahrer unmittelbar vor dem Drogeriemarkt auf Fußgänger treffen, die gerade das Geschäft in Richtung Lichtsignalanlage verlassen haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 844 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Parkplatz des Lebensmittelmarktes in der Bechtenwaldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 431 entstanden aus Vorlage: OF 131/6 vom 11.08.2016 Betreff: Zeilsheim: Parkplatz des Lebensmittelmarktes in der Bechtenwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, die städtische Verkehrsfläche in der Bechtenwaldstraße, die allgemein als Parkplatz des Lebensmittelmarktes genutzt wird, zu sanieren und anschließend die Parkflächen bereits vorausschauend mit den zur Verfügung stehenden Mitteln so anzulegen, wie dies in der Vorplanung "Vorplatz Stadthalle Zeilsheim" vorgestellt wurde. Begründung: Der Parkplatz ist durch viele Unebenheiten, Schlaglöcher und Vertiefungen kein Aushängeschild für den Mittelpunkt Zeilsheims. Das Amt für Straßenbau und Erschließung leistet im Rahmen seiner Möglichkeiten stets schnelle Abhilfe, jedoch ist eine grundhafte Erneuerung geboten. Ein fehlendes Parkraummanagement führt dazu noch zu chaotischen Abläufen auf der Verkehrsfläche und gefährdet die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer. Ein gesicherter Fußweg ist derzeit nicht vorhanden. Kinder müssen zwischen den Autos durchlaufen, um bspw. zur Stadthalle Zeilsheim zu gelangen. Die Nutzung der Fläche als Parkplatz ist notwendig und soll nur mit Augenmaß verändert werden. Die Sicherheit aller Nutzer des Platzes ist ebenso wichtig wie die Zukunft des Lebensmittelmarktes, der auf Parkplätze angewiesen ist. Die Vorstellung der Konzeptstudie "Vorplatz Stadthalle Zeilsheim" in der 22. Sitzung des Ortsbeirates 6 am 18.06.2013 hat eindrucksvoll die Möglichkeiten gezeigt, die für eine Veränderung der gesamten Platzgestaltung stehen können. Aus dieser Konzeptstudie heraus kann bspw. die Parkplatzfläche als Vorleistung schon jetzt entstehen. Der Magistrat soll diesbezüglich mit den Planungen beginnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1568 Aktenzeichen: 66 3
Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-Siedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2016, OF 96/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, die Verkehrssituation in den Straßen Rombergstraße, Lenzenbergstraße und Bechtenwaldstraße, sowie dem Pfortengartenweg für alle Verkehrsteilnehmer (PKW, Busse/LKW, Radfahrer, Fußgänger) zu verbessern. Hierbei sollen die Besonderheiten der Parkraumsituation gerade in den Abend- und Nachtstunden gebührend berücksichtigt werden und Möglichkeiten aufgezeigt werden, den Parkraum so zu gestalten, dass verbotswidriges Parken nicht die anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Begründung: Wie in jeder Frankfurter Siedlung ist der zunehmende Anteil an PKWs zu einem Problem geworden. Der öffentliche Raum ist für die Menge an Autos nicht ausreichend. Private Stellflächen sind in der Siedlung kaum vorhanden. Folglich parken die Autos gerade in den Abend- und Nachtstunden sämtliche Flächen zu, auf denen das Auto Platz findet. Als Ergebnis müssen Fußgänger oftmals auf die Straße ausweichen, der verbliebene Straßenraum bringt Radfahrer in Bedrängnis und größere Fahrzeuge (Busse/LKWs) haben kaum Chancen, die Straße gefahrlos zu passieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 71 2016 Die Vorlage OF 96/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Ampelsteuerung Kreuzung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4652 entstanden aus Vorlage: OF 1508/6 vom 15.10.2015 Betreff: Zeilsheim: Ampelsteuerung Kreuzung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelsteuerung an der Kreuzung Pfaffenwiese/ Lenzenbergstraße/Annabergstraße so zu optimieren, dass entsprechend der Verkehrsbelastung die Grünphasen für Autos und Fußgänger flexibler geschaltet sind. Durch die Umstellung sollen die Rückstaus der Fahrzeuge gerade in den Hauptverkehrszeiten reduziert werden. Begründung: Der neu gebaute Kreuzungsbereich mit dem erlaubten Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße wurde allseits begrüßt. Durch den Neubau der Ampelanlage sind jedoch die Grünphasen unflexibel geschaltet und sorgen so für einen erheblichen Rückstau in den Hauptverkehrszeiten. Dies soll durch eine Optimierung der Ampelphasen verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 58 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Sportanlage Lenzenbergstraße - Kassenhaus versetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4578 entstanden aus Vorlage: OF 1476/6 vom 13.09.2015 Betreff: Zeilsheim: Sportanlage Lenzenbergstraße - Kassenhaus versetzen Der Magistrat wird gebeten, das Kassenhaus in der Sportanlage Lenzenbergstraße so zu versetzen, wie auf dem u. a. Foto markiert. Begründung: Das Kassenhaus in der Sportanlage Lenzenbergstraße wurde im Zuge der Umgestaltung mitten auf die grüne Wiese gesetzt, sodass eine Nutzung sehr umständlich ist. Der Verein bittet daher, dass das Kassenhäuschen, wie auf dem Foto markiert, an den gepflasterten Weg versetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 133 Aktenzeichen: 52 2
Lachgraben in Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4319 entstanden aus Vorlage: OF 1407/6 vom 10.06.2015 Betreff: Lachgraben in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, - z. B. über die Stabsstelle Sauberes Frankfurt mit dem Zeilsheimer Kleingartenverein in der Lenzenbergstraße 118a in Verbindung zu treten sowie im Rahmen einer konstruktiven Stadtteilentwicklung eine Bachpatenschaft für den Lachgraben (Pfingstborngraben) und das angrenzende Gelände zwischen dem Kleingartenverein und dem Lachgraben zu entwickeln; - den Verein dabei zu unterstützen, eine jährliche Grundreinigung des Geländes in Kooperation mit dem Quartiersmanagement zu organisieren, und die erforderlichen Materialien und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen; - dies mit einem Fest zu verbinden, bei dem für das Thema Müll sensibilisiert wird; - gegebenenfalls an den bei der Begehung identifizierten kritischen Punkten Müllbehälter aufzustellen; - auf den Landschaftspfleger einzuwirken, den Weg südöstlich des Kindergartens St. Stephan, der durch das Befahren mit Lkws für Säuberungsarbeiten sehr mitgenommen ist, wieder herzustellen, damit er auch von älteren Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, genutzt werden kann. Begründung: Bei der Begehung mit Vertreterinnen/Vertretern der Stabsstelle Sauberes Frankfurt, des Quartiersmanagements Zeilsheim und der Polizei sowie einigen Bürgern wurde auf einige Missstände am östlichen Stadtteilrand und in der Siedlung Taunusblick/Rombergstraße hingewiesen, die das Wohlbefinden einiger Zeilsheimer und das Zusammenleben unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen beeinträchtigen. Gemeinsame Aktionen fördern das Kennenlernen und Verständnis für verschiedene Bedürfnisse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1437 Aktenzeichen: 79 4
Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4044 entstanden aus Vorlage: OF 1330/6 vom 30.03.2015 Betreff: Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Sanierung der Hauptachse (Asphaltierung oder Befestigung mittels wassergebundener Decke) von der Straße Neu-Zeilsheim bis zur Kita in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg ist in der Siedlung Taunusblick von einer schönen Grünanlage umschlossen. Unglücklicherweise ist die o. g. Hauptachse nicht befestigt und gleicht witterungsbedingt einer Schlammgrube. Der Verbindungsweg dient der Stadtteilerschließung, beispielsweise zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße sowie zu den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 995 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Beleuchtung vor der Bezirksturnhalle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3865 entstanden aus Vorlage: OF 1246/6 vom 24.01.2015 Betreff: Zeilsheim: Beleuchtung vor der Bezirksturnhalle Der Magistrat wird gebeten, eine Fußwegebeleuchtung von der Grundstücksgrenze bis zum Eingang der Bezirksturnhalle Lenzenbergstraße zu installieren. Ein bis zwei Lampen würden hier an geeigneter Stelle des Weges Abhilfe schaffen und für Sicherheit sorgen, da im Verlauf des Weges eine Stufe liegt. Begründung: Nach der Renovierung der Umkleidegebäude der Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße wurde auf dem Gelände auch ein neues Wege-Beleuchtungskonzept installiert. Jedoch wurde der Weg zum Eingang der Bezirksturnhalle übersehen. Der Weg sowie die Fahrradparkplätze liegen vollkommen im Dunkeln, da die vorhandenen Gebäude und der Baumbestand alle Laternen verdecken. Zusätzlich sorgt eine Stufe für eine Unfallgefahr, die leicht übersehen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 712 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1665 Aktenzeichen: 91 22
Zeilsheim: Kleinfeld-Kunstrasenplatz Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2015, OM 3753 entstanden aus Vorlage: OF 1211/6 vom 20.12.2014 Betreff: Zeilsheim: Kleinfeld-Kunstrasenplatz Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Gummiplatz in der Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße durch einen Kleinfeld-Kunstrasenplatz zu ersetzen. Das neue Feld soll entweder die gleiche Größe wie das bestehende Feld haben oder zu einem normgerechten Kleinfeld für Jugendfußball umgewandelt werden. Begründung: Die Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße wird derzeit vom Sportverein Zeilsheim mit 13 Mannschaften genutzt, die 29 Trainingseinheiten pro Woche absolvieren. Die Turngemeinde Zeilsheim trainiert dort mit vier Leichtathletikgruppen. Der Gummiplatz ist in Teilen bereits sanierungsbedürftig. Der große Zulauf von Kindern und Jugendlichen zeigt, dass eine Erweiterung der Trainingsflächen mittelfristig notwendig ist. Allerdings ist ein gemeinsames Training von Fußball und Leichtathletik kaum möglich, da die Gefahr von Querschlägern oder das unachtsame Queren über die Tartanbahn die Leichtathleten in Bedrängnis bringen könnte. Die Vorstände des Sportvereins Zeilsheim und der Turngemeinde Zeilsheim haben ein gemeinsames Konzept erarbeitet, wie der Sport- und Trainingsbetrieb in Zukunft sichergestellt werden kann. Zentraler Bestandteil ist ein weiteres Trainingsfeld, welches der Ortsbeirat gerne bis zum 100-jährigen Jubiläum des Sportvereins realisiert sehen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 279 Aktenzeichen: 52 2
Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2014, OF 1217/6 Betreff: Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und zu welchen Kosten eine Anbindung der Seniorenwohnanlage in der Bielefelder Straße 138 mit dem Quartierbus der Linie 57 möglich wäre. Begründung: Die Bewohner der Seniorenwohnanlage, sowie sicherlich auch viele Anwohner der umliegenden Wohnimmobilien sind auf den ÖPNV angewiesen. Die nächste Bushaltestelle ist jedoch wegen der eingeschränkten Mobilität und der daraus verbundenen weiten Entfernung nicht zu erreichen. Die Bushaltestelle Rabenkopfweg ist nur erreichbar über Wege, die private Grundstücke überschreiten und 280 Meter entfernt. Daher ist die nächste öffentlich-offiziell erreichbare Haltestelle die Bushaltestelle Lenzenbergstraße in 384 Metern Entfernung. Von den Bewohnern wird angeregt, den Quartierbus 57 temporär (bspw. alle 2 Stunden) in die Bielefelder Straße fahren zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1217 2015 Die Vorlage OF 1217/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2014, OF 1216/6 Betreff: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: ST 655/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Pfaffenwiese / Annabergstraße / Lenzenbergstraße endlich umzubauen, wie im Mai 2013 vorgestellt und im ST 655 für 2014 zugesagt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1216/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3523 entstanden aus Vorlage: OF 1128/6 vom 22.09.2014 Betreff: Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, bereits jetzt - vor Umsetzung der geänderten Verkehrsführung und entsprechend auch danach - die Betriebszeiten der Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr auszudehnen. Begründung: Die Verkehrsströme nehmen in den Abendstunden selten ab und die Pfaffenwiese weist im Bereich der Kreuzung Annabergstraße/Lenzenbergstraße keine geeignete Querungshilfe auf, wenn die Lichtsignalanlage abends außer Betrieb genommen wird. Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen, soll die Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr in Betrieb bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1471 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Bezirksturnhalle Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3403 entstanden aus Vorlage: OF 1105/6 vom 20.08.2014 Betreff: Zeilsheim: Bezirksturnhalle Lenzenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen eines Ortstermins die Probleme bei der Nutzung/Wartung der Bezirksturnhalle in der Lenzenbergstraße zu erörtern und Lösungen vorzustellen, die es dem Vertragspartner TG Zeilsheim ermöglichen, die Halle in einem einwandfreien Zustand zu nutzen bzw. an Kitas, Schulen und andere Vereine weiter zu vermieten. Begründung: Die Bezirksturnhalle in der Lenzenbergstraße ist, wie viele andere Sportanlagen und Hallen auch, vertraglich in die Obhut der örtlichen Vereine übergeben worden. Durch das ehrenamtliche Engagement der Vereine bei der Pflege und Unterhaltung sowie Nutzungsvergabe spart die Stadt viel Geld. Verantwortlich für die bauliche Unterhaltung und Reparatur bleibt aber die Stadt. Hier zeigen sich die Grenzen des Engagements der Vereine. Meldungen über Schäden oder Bedarfsmeldungen werden nur unzureichend bearbeitet. Beispielhaft sei für den Ortstermin genannt: - Wasserschaden im Elektroraum, weil die Regenfallrohre derart verstopft gewesen waren, dass das Wasser über die Abluftrohre in den Elektroraum gelaufen ist. - Ersatz von Leuchtmitteln, beispielsweise ist die Toilette seit mehr als sieben Wochen nicht mehr beleuchtet, da es an Ersatz fehlt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1606 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 52 1
Zugeparkter Gehweg in der Rombergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3404 entstanden aus Vorlage: OF 1106/6 vom 17.08.2014 Betreff: Zugeparkter Gehweg in der Rombergstraße Der Magistrat wird gebeten zu ermitteln, ob die Absperrung der Fläche vor dem Kiosk in der Rombergstraße rechtmäßig ist oder an dieser Stelle der öffentliche Gehweg unzulässigerweise abgesperrt wurde. Gegebenenfalls ist die Absperrung zu entfernen, damit die Benutzung des Gehwegs für Fußgängerinnen/Fußgänger und Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrer möglich ist. Falls die Absperrung legal ist, soll durch geeignete Maßnahmen, z. B. Abpollerungen, eine durchgehende Benutzung des Gehwegs ermöglicht werden. Begründung: Wie auf dem Foto zu sehen ist, wird immer wieder auf dem Gehweg geparkt. So werden vor allem mobilitätseingeschränkte Benutzerinnen/Benutzer des Gehwegs behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1436 Aktenzeichen: 32 4
Zeilsheim: Versetztes Parken in der Straße Hohe Kanzel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3279 entstanden aus Vorlage: OF 1065/6 vom 22.06.2014 Betreff: Zeilsheim: Versetztes Parken in der Straße Hohe Kanzel Der Magistrat wird gebeten, die im September vom Amt für Straßenbau und Erschließung geplante Erneuerung der Fahrbahn in der Straße Hohe Kanzel dazu zu nutzen, anschließend versetztes Parken mit entsprechenden Fahrbahnmarkierungen einzuführen. Begründung: Bei einem Ortstermin im September 2009 zwischen dem Regionalrat Zeilsheim, dem Amt 36 und dem Amt 66 gab es seinerzeit positive Äußerungen, versetztes Parken als Mittel zur Entzerrung des Begegnungsverkehrs einzuführen. Die Umsetzung ist jedoch nicht mehr erfolgt. Die Straße ist circa 170 Meter lang und bietet derzeit keine Ausweichmöglichkeit für den Begegnungsverkehr. Dies führt zu brenzligen Situationen bei Veranstaltungen auf den Sport- und Tennisplätzen, da hier teilweise mehrere Fahrzeuge gleichzeitig rückwärts auf die Lenzenbergstraße fahren und den Fuß- und Radverkehr nicht beachten. Das versetzte Parken würde in der Mitte der Straße eine geeignete Möglichkeit zum Ausweichen bieten. Der Verlust von ein paar Parkplätzen ist für die Anwohner sicherlich unangenehm. Der Sicherheitsgewinn für die Grundschüler, die auf dem Weg zur Adolf-Reichwein-Schule den Bürgersteig nutzen, der immer wieder als Ausweichstelle befahren wurde, und die Sicherheit beim Fahren, insbesondere auch durch die Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit, überwiegen jedoch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1237 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2951 entstanden aus Vorlage: OF 951/6 vom 01.03.2014 Betreff: Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: OM 986/12 OBR 6; ST 942/12 Der Magistrat wird gebeten, die durch Vertreter des Straßenverkehrsamts in der 21. Sitzung des Ortsbeirates 6 vorgestellten Pläne zur neuen Verkehrsführung, denen einstimmig zugestimmt wurde, zeitnah zu Ende zu bringen. Bei der Vorstellung war eine Ausführung im Sommer 2013 versprochen und entsprechend kommuniziert worden. Aufgetretene Hindernisse, beispielsweise durch eine Erneuerung der kompletten Lichtsignalanlage, sollen durch den Magistrat mit entsprechender Priorität bearbeitet werden, damit die gewünschte Verkehrsführung noch im Jahr 2014 verwirklicht werden kann. Begründung: Das Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße für Fahrzeuge aus Richtung Annabergstraße/Frankenthaler Weg kommend ist derzeit mit Ausnahme des Linienverkehrs nicht erlaubt. Seit der Vorstellung durch das Straßenverkehrsamt, die eine veränderte Fahrbahnmarkierung und eine Anpassung der Ampelsteuerung vorsah, hat sich ein erheblicher Zeitverzug ergeben, der den Ortsbeiratsmitgliedern nicht kommuniziert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Müllbehälter beim Glascontainer Bechtenwaldstraße/Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2683 entstanden aus Vorlage: OF 862/6 vom 06.11.2013 Betreff: Zeilsheim: Müllbehälter beim Glascontainer Bechtenwaldstraße/Lenzenbergstraße D er Magistrat wird gebeten, am Standort der Glascontainer in der Bechtenwaldstraße, gegenüber der Bechtenwald-Apotheke, einen Abfallsammelbehälter an dem vorhandenen Laternenmast zu montieren. Begründung: In der Bechtenwaldstraße klagen viele Anwohner zu Recht über zunehmende Verwahrlosung und mangelnde Sauberkeit. Der Standort der Glascontainer ist für die Anwohner notwendig, doch fehlt es an einem geeigneten Behälter, der Kleinmüll aufnehmen kann. Vor der gegenüberliegenden Apotheke ist ein solcher Abfallsammelbehälter montiert. Dieser wird aber nicht von den Bürgern benutzt, die mit Plastiktüten ihre Glasflaschen entsorgen und dann die Tüte in das Gebüsch werfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 175 Aktenzeichen: 79 4
Ideen
Parknot in Zeilsheim bitten um eine Lösung !!!!
Wir brauchen unbedingt mehr Parkplätze in Zeilsheim vor allem in der Rombergstraße! Es geht so nicht mehr weiter, ein Fahrzeug nach dem anderen wird abgeschleppt obwohl die Einwohner Nix dafür können. Überfüllte Straßen alles ist zu geparkt und das Kilometer lang, die Autos Drehen runden suchen Parkplätze vergebens, verlieren Zeit und Nerven was uns nur noch übrig bleibt auf dem geh weg zu parken, oder Feuerwehr Zufahrten zu zu parken. Sinnlos durch die gegen zu fahren und zu hoffen das Man mit sehr sehr viel Glück ein Parkplatz findet kommt der Umwelt auch nicht zu Gunsten was ja gerade so groß thematisiert wird. Deswegen bitten wir Zeilsheim um Hilfe danke